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Geschäftsbedingungen 0402
- Allgemein
Für alle Verkäufe gelten grundsätzlich nur unsere Bedingungen.
Anders lautende Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn wir diesen
schriftlich zustimmen. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners verpflichten
uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
- Preise
Unsere Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und gelten für Lieferungen ab Werk und
ausschließlich Verpackung. Sie sind Festpreise, sofern
sich die allgemeinen Kostenfaktoren (Materialpreise, Löhne
usw.) bis zur Auftragsauslieferung nicht wesentlich verändern.
- Lieferzeiten
Die von uns in Angeboten, Bestätigungen, usw. genannten
Lieferzeiten sind nach bestem Ermessen festgesetzt, jedoch
nur als annähernd zu betrachten und in keiner Weise
für uns verbindlich. Etwaige Überziehungen berechtigen
den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrage oder
zum Anspruch auf Schadenersatzleistungen.
- Höhere Gewalt
Bei Betriebsstörungen jeder Art und in allen Fällen
höherer Gewalt sind wir von der Einhaltung etwaig zugesagter
Lieferfristen und von der Verpflichtung zur vollständigen
Lieferung entbunden, ohne dass in diesen Fällen der
Besteller berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten;
dabei ist es gleich, ob solche Umstände bei uns oder
unseren Lieferanten eintreten.
- Muster
Handmuster werden nur in Ausnahmefällen und auf besonderen
Wunsch gegen Berechnung der entstandenen Kosten angefertigt.
Ausfallmuster der angelaufenen Fertigung werden ebenfalls
nur auf besonderen Wunsch übersandt. Der Besteller
ist verpflichtet, uns seine Entscheidung sofort nach Empfang
der Muster per Fax mitzuteilen.
Bei nicht rechtzeitiger Verständigung gehen durch Maschinenstillstand
verursachte Kosten zu Lasten des Kunden, oder es müssen
zwischenzeitlich hergestellte Teile wie angefallen übernommen
werden.
- Technische Ausführung
Die Ausführung der bestellten Ware ist handelsüblich.
Die vorgeschriebenen Maße werden soweit eingehalten,
wie es der durch die Fabrikation gebotene Spielraum zulässt,
unter Berücksichtigung der in der Branche üblichen
Toleranzen. Besondere Anforderungen sind - auch wenn solche
in Zeichnungen vermerkt - ausdrücklich zu vereinbaren.
- Werkzeuge
Sofern zur Fertigung Sonderwerkzeuge erforderlich sind,
können wir anteilige Werkzeugkosten berechnen. Diese
stellen einen Teil der für Entwürfe, Erprobungen,
Instandhaltungen usw. aufgewendeten Kosten dar. Die Werkzeuge
bleiben entschädigungslos unser Eigentum. Durch Bezahlung
der aufgegebenen Kostenanteile erwirbt der Besteller kein
Anrecht auf die Werkzeuge.
- Schutzrechte
Für etwaige Verletzungen uns nicht bekannter Schutzrechte
Dritter übernehmen wir keine Verantwortung. Hierfür
haftet der Besteller.
- Abrufaufträge
Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anders vereinbart,
spätestens 12 Monate vom Bestelltag an gerechnet abzunehmen,
ohne dass es unsererseits einer Abnahmeaufforderung oder
Inverzugsetzung bedarf. Wir behalten uns vor, nach Ablauf
dieser Frist die Ware in Rechnung zu stellen oder den Auftrag
zu streichen.
- Mehr- oder Minderlieferungen
Die genaue Einhaltung der bestellten Stückzahlen ist
nicht immer möglich. Wir müssen uns daher Mehr-
oder Minderlieferungen vorbehalten, die bei Normteilen bis
zu 10%, bei Sonderanfertigungen bis zu 20% betragen dürfen.
- Versand
Falls vom Besteller keine bestimmten Weisungen ergehen,
wird von uns nach bestem Ermessen die günstigste Versandart
gewählt, ohne jedoch eine Verantwortung für billigste
Verfrachtung zu übernehmen. Bei vereinbarten Frankolieferungen
gehen alle den normalen Frachtgutsatz übersteigenden
Mehrkosten zu Lasten des Käufers.
- Verpackung
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und
nicht zurückgenommen.
- Lieferungen
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. ab Lager, für
Rechnung und Gefahr des Empfängers, sofern keine Frankolieferung
vereinbart wurde.
- Berechnung
Maßgebend für die Berechnung ist der Liefertag
bzw. der Tag der Versandbereitschaft, selbst wenn durch
irgendwelche Umstände Versand oder Abholung nicht erfolgen
können.
- Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto
zahlbar oder innerhalb von 10 Tagen abzüglich
2% Skonto. Rechnungen über Werkzeugkostenanteile sind
in jedem Fall netto zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles
sind wir berechtigt, bis zum Tage des Zahlungseingangs die üblichen
Zinsen und Kosten zu berechnen.
- Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises und aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung,
gleich welcher Art, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt
hat auch dann Gültigkeit, wenn nach erfolgtem Kontoabschluss
eine Saldenanerkennung stattgefunden hat. Das Eigentum geht
erst über, wenn alle in Zahlung gegebenen Schecks und
Wechsel eingelöst und alle Nebenforderungen beglichen
sind. Falls der Besteller die Ware auf Kredit weiterliefert,
ist er verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentum vorzubehalten.
Unser vorbehaltenes Eigentum an Waren erlischt nicht durch
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, vielmehr sind
sich die Vertragsparteien darüber einig, dass wir hinsichtlich
der durch Umbildung geschaffenen neuen Sachen Eigentümer
bzw. Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zur neuen einheitlichen Sache werden und
dass der Abnehmer die neue einheitliche Sache hinsichtlich
unseres Miteigentumsanteils für uns unentgeltlich verwahrt.
Der Abnehmer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht,
die Vorbehaltsware oder die aus dieser hergestellten Sachen
weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden.
Werden die vorgenannten Gegenstände beim Abnehmer gepfändet
oder beschlagnahmt, so hat uns der Abnehmer sofort schriftlich
zu benachrichtigen.
Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu veräußern.
Die durch Veräußerung erlangten Forderungen gegen
seine Kunden, tritt uns der Abnehmer schon jetzt zur Sicherung
bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen
ab, und zwar in Höhe des Rechnungswertes unserer in
den veräußerten Gegenständen enthaltenen
Vorbehaltsware. Der Abnehmer verpflichtet sich, die zur Geltungmachung
unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen
und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Wenn die Sicherung aus dem einfachen, erweiterten und verlängerten
Eigentumsvorbehalt unsere zu sichernde Forderungen um 20% übersteigen,
werden wir im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach
unserer Wahl aus der Sicherung freigeben.
- Zahlungsunfähigkeit
Bei Lieferungen an Abnehmer, über deren Zahlungsfähigkeit
wir nicht ausreichend informiert sind, bzw. bei Vorliegen von Umständen,
die die Kreditwürdigkeit des Abnehmers nach Vertragsabschluß
beeinträchtigen, sind wir berechtigt, Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung
ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen
oder vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle des Verzugs des Abnehmers mit einer Forderung sind wir zudem
berechtigt, die Lieferungen aus sämtlichen Verträgen bis zur
vollständigen Erfüllung der uns gegenüber dem Abnehmer
zustehenden Forderungen zurückzuhalten. Der Abnehmer kann dieses
Zurückbehaltungsrecht durch Gestellung einer selbstschuldnerischen und
unbefristeten Bankbürgschaft in Höhe sämtlicher austehender
Forderungen abwenden.
- Mängelrügen
Beanstandungen, die Stückzahlen, Gewichte, Ausführungen
und Güte der gelieferten Ware betreffen, können
nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14
Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht
werden. An bereits verarbeiteter Ware ist eine Mängelrüge
nicht möglich. Die Beweispflicht obliegt dem Besteller.
Die Gewährleistungspflicht für die gelieferten Produkte
beträgt 6 Monate.
Bei begründeter Beanstandung behalten wir uns vor,
kostenlos Ersatz zu stellen oder Gutschrift zu erteilen.
Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere von Dritten,
lehnen wir ab. Mit Recht beanstandete Ware ist im Zustand
der Anlieferung nach vorheriger Vereinbarung mit uns zurückzusenden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist
Neuenrade. Der Gerichtsstand ist für beide Teile das
Amtsgericht Altena oder das Landgericht Hagen (Westf.).
Bei Lieferungen in das Ausland gilt dieser Gerichtsstand
und somit die Anwendung des Deutschen Rechts ebenfalls als
ausdrücklich vereinbart.
- Druck- und Schreibfehler
Druck-, Schreib- oder Kalkulationsfehler entbinden uns von
evtl. eingegangenen Verpflichtungen, auch dann, wenn sich
diese erst später herausstellen.
Diese Geschäftsbedingungen heben unsere
bisherigen Verkaufsbedingungen auf.
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